Arzt Dr. med. Ernst Höfer, Zell am See, tödliche medizinische Fehlbehandlung für Verlassenschaftsbetrug

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Arzt Dr. med. Ernst Höfer, Zell am See, tödliche medizinische Fehlbehandlung für Verlassenschaftsbetrug

Nach der erfolgten Fälschung der Vollmacht „Kuppelwieser“  wurden von Dr. med. Ernst Höfer weitere Handlungen gesetzt, die kritisch zu betrachten sind und äußerst bedenklich erscheinen.
Die herbeigeführte „Isolierung“ der Erblasserin von deren Familie wäre von Dr. Höfer offensichtlich nicht unbegrenzt lange aufrecht zu erhalten gewesen.

Dr. med. Ernst Höfer war der behandelnde Hausarzt von Lydia Wagner.

Im Jänner 1988 wurden bei Lydia Wagner nach jahrelanger medizinischer Kontrolle von Noduli im Darm ein Colon-Carcinom im Frühstadium – Stadium Dukes B (T67400, M81403) erkannt und operativ entfernt. Dieses Frühcarcinom wurde in einem Wiener Spital vorsichtshalber so großräumig im Gesunden entfernt (35,5 cm Darmstück), dass diese Erkrankung als vollständig geheilt galt. Aus diesem Grund mussten die behandelnden Ärzte in Wien keine zusätzliche strahlen- oder chemotherapeutische Nachbehandlung verordnen.

Im Zeitraum August bis September 1989 haben sich die krebsanzeigenden Tumormarker jedoch innerhalb von nur 1 Monat
         von      CEA  6,3         am 14.8.1989
        auf       CEA  11          am 14.9.1989  verdoppelt !

Dr. med. Ernst Höfer wurde als behandelnder Arzt nachweisbar mehrmals von Ärztekollegen auf diese alarmierende, neue Krebsaktivität – insbesonders im Zusammenhang mit der vorhergegangenen Krebsoperation – hingewiesen.

Gemäß gutachterlicher Stellungnahme wäre spätestens nach dieser rapiden Verdopplung der Krebsmarker eine fachgerechte ONKOLOGISCH DIAGNOSTISCHE u. THERAPEUTISCHE BETREUUNG von Frau Lydia Wagner medizinisch zwingend geboten gewesen.

Dr. med. Ernst Höfer hat jedoch als behandelnder Arzt – der sich das Vertrauen von Lydia Wagner erschlichen hatte – keinerlei onkologische Behandlung (wie Chemo-Therapie, regionale Chemo-Therapie, Hormon-Therapie, evtl. Hochdosis-Therapie mit Stammzellen-Transplantation etc.) oder den Einsatz von Radioonkologie zur Organ- und Funktionserhaltung, veranlasst.

Lt. den eingeholten ausführlichen, fachärztlichen Erklärungen erhalten diese kurzfristig stark gestiegenen CEA-Werte in der Beurteilung der medizinische Behandlung insbesonders dadurch Bedeutung, da diese in Hinblick auf den knappen zeitlichen Zusammenhang mit der vorangegangenen umfassenden Operation des Colon-Carcinoms, vom Erstbeklagten als behandelnden Arzt KEINESFALLS ALS UNSPEZIFISCHE REAKTION qualifiziert und abgetan werden konnten.

Noch belastender wurde jedoch die Tatsache beurteilt, dass Dr. med. Ernst Höfer seine Patientin Lydia Wagner vom 26.10.1989 bis zum 16.11.1989 wegen einfacher Rückenschmerzen eine mehrwöchige Kur zur Unterwasser-Gymnastik in radioaktivem Radon-Wasser verordnet hat, anstatt die zu diesem Zeitpunkt jedenfalls hochnotwendig gebotene onkologische Behandlung zu veranlassen. 

Es entspricht medizinischem Standard-Basiswissen, dass Krebspatienten auch Jahre nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung keinerlei Bäder in radioaktivem Radon-Wasser nehmen dürfen, da durch die Strahlung allfällige restliche inaktive Krebszellen zu neuerlicher Zellvermehrung angeregt werden.

Wie medizinisch zu erwarten, führte diese Radonbehandlung in Kombination mit der unterlassenen Chemo- oder Strahlentherapie zu einem Ausbruch der Krebserkrankung bei Lydia Wagner.

Auch nach dieser krebsfördernden Radon-Behandlung hat Dr. med. Ernst Höfer weiterhin alle medizinisch notwendigen Behandlungsmaßnahmen unterlassen.

Dr. med. Ernst Höfer hat – obwohl diese lege artis geboten gewesen wäre – weder diagnostisch radiologische Untersuchungen verordnet, noch eine radiologische Therapie oder hämato-onkologische Kontrollen bzw. Medikationen und Chemo-Therapien veranlasst.

Dr. med. Ernst Höfer hat dadurch eine rechtzeitige Krebs-Therapie seiner Patientin Lydia Wagner aktiv verhindert.

Als Folge der Radonbehandlung und der unterlassenen Therapie bildeten sich rasch Krebsmetastasen.

Bereits im Oktober 1990 musste Lydia Wagner eine riesige Lebermetastase am rechten Leberlappen operativ entfernt werden.

Es wird auf folgende zeitliche Abläufe verwiesen:

14.8.1989 bis 14.9.1989                          Tumormarker verdoppelt   

26.10.1989 bis 16.11.1989                      Verordnung zur Behandlung in radioaktivem Radon-Wasser

20.11.1989                                                   Bestätigungsstempel auf gefälschter Vollmacht Kuppelwieser

10.1990                                                         erste Krebs-Operation von Leber-Metastasen

Im April 1992 mussten weitere Krebs-Metastasen an der Lunge operativ entfernt werden.

Lydia Wagner ist schließlich nach großen Schmerzen am 30.7.1993 an weiteren Krebsmetastasen in der Leber, der Lunge und im Gehirn (nach 35 Krankenhausaufenthalten und zahlreichen Operationen) verstorben.

 

Arzt Dr. med. Ernst Höfer, Zell am See, tödliche medizinische Fehlbehandlung für Verlassenschaftsbetrug
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